Erlaubniserteilung § 11 - geschafft!

Geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1  Nr. 3 und 5 Tierschutzgesetzt (TierSchG)

Seit Anfang Januar 2016 verfügt die Hundehilfe Portugal -vertreten durch Kerstin Müller- über die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach Paragraph 11 Absatz 1 des Tierschutzgesetztes. Diese wurde im Jahr 2015 beantragt und zu Beginn des Jahres 2016 von unserem zuständigen Veterinäramt in Ludwigshafen am Rhein erteilt.

Die Hundehilfe Portugal vertreten durch Kerstin Müller ist eine geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1  Nr. 3 und 5 Tierschutzgesetzt (TierSchG).

Erlaubniserklärung §11
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